Strecke: Gewässergrenze oberhalb des alten Flussbades in Solnhofen flussabwärts bis zum Holzsteg in Solnhofen
Tageskarten: 15.-- €
Wochenkarten: 50.-- €
Erhältlich im Bürgermeister-Müller-Museum, Bahnhofstr.8
geöffnet vom 1. April – 31. Oktober täglich von 9 – 17 Uhr
Richtlinien für Gastfischer
Gestattet sind zwei Handangeln mit Einfachhaken und Köder für Friedfische. Es gilt die gesetzliche Angelzeit. Vom Boot aus darf nicht gefischt werden.
Mindestmaße und Fangquoten:
Karpfen 35 cm Schleie 28 cm Hecht 60 cm
Aal 50 cm Rutten 30 cm Zander 50 cm
Täglich dürfen zwei Karpfen gefangen werden. Weißfische und Aale sind frei. Der Fang von Karpfen, Schleie und Hecht muss sofort nach der Landung im Erlaubnisschein mit Datum vermerkt werden. Der Verkauf der Beute ist untersagt.
Raubfischfang ist nur den Inhabern von Wochenkarten und nur in der Zeit vom 15.05. bis 31.12. gestattet. Pro Woche ist 1 Hecht oder 1 Zander frei. Es darf nur mit einer Gerte gefischt werden. Zusätzlich ist eine Köderfischangel ab Hakengröße 10 gestattet. Köderung von lebenden Fischen ist verboten. Die sonstigen bayerischen Fischereibestimmungen sind zu beachten.
Bei Verstößen kann die Angelerlaubnis ersatzlos eingezogen werden. Den Fischereiaufsehern und Kontrollorganen ist Folge zu leisten.
Das nächste Geschäft für Angelbedarf befindet sich in Pappenheim, Bahnhofstr. 23 ,
Fam. Streul (7 km von Solnhofen entfernt).